Mit dem Thema Erbrecht kommt man zum einen in Berührung, wenn man selbst Vorsorge über eigenes Vermögen nach dem Tod treffen will, um jemanden zu begünstigen oder zu enterben, aber auch um den Streit zwischen den Erben und/ oder Verschleuderung des Vermögens nach seinem Tod zu vermeiden.
Zum anderen befasst man sich damit als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.
Im ersten Fall suche ich für Sie nach maßgeschneiderten Lösungen. Im zweiten Fall stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche zur Seite.
Die wichtigsten Themen des Erbrechts lassen sich (nicht abschließend) wie folgt zusammenfassen:
- Testament (Erstellung, Wirksamkeit, Anfechtung);
- Erbansprüche;
- Pflichtteilsansprüche;
- Vorsorgevollmacht.
Auch Erbrecht mache ich seit Jahren gern und kann Sie bei Bedarf mit meiner Expertise, Kreativität beim Erarbeiten von Lösungen sowie meiner Einsatzbereitschaft unterstüzten.