Rechtsgebiete

1.  Familienrecht

 

Trennung und Scheidung

 

Mit der Trennung wird den Betroffenen in der Regel zuerst den Boden unter den Füssen entzogen. Und beide Ehegatten stehen vor der Frage: wie soll es jetzt eigentlich weiter gehen? Klar ist: die Veränderung und die nicht selten damit einhergehenden Existenzängste betreffen beide.

 

Die Frau fragt sich nicht selten: schaffe ich es trotz der Trennung  den Kindern eine Perspektive zu bieten? Oder wovon soll ich jetzt leben, wenn ich doch seit Jahren aus dem Beruf raus bin? Wie viel Unterhalt kann ich für die Kinder und für mich verlangen? Was passiert mit unserem Eigenheim und wer bezahlt die Schulden?

 

Die Frage mit dem Eigenheim und den Schulden stellt sich der Mann im Zweifel auch. Er befürchtet vielleicht, dass der Kontakt zu den Kindern eingeschränkt wird und er längerfristig nur zum „Zahlvater“ wird. Er fragt sich, wie man eine solche Entwicklung verhindern kann und wie er an der Erziehung der Kinder mitwirken kann. Auch die Unterhaltspflichten werden dem Mann im Zweifel Sorgen bereiten.

 

Da das Leben vielfältig ist und wir alle verschieden sind, gibt es auch eine Vielzahl von anderen Fragen, die den einen oder den anderen in dieser schwierigen Lebensphase beschäftigen. Die Themen lasen sich (nicht abschließend) wie folgt zusammenfassen:

 

- Trennung/ Scheidung;

- Unterhalt;

- Zugewinnausgleich;

- Versorgungsausgleich (Rente);

- Sorgerecht/ Umgangsrecht;

- Ehewohnung;

- "Kontaktverbot";

- Adoption.

 

Ich unterstütze und begleite die Betroffenen, die zu mir kommen, und stehe ihnen als zuverlässige Ansprechpartnerin rund um das Thema Trennung/ Scheidung mit Rat und Tat zur Seite.  Und das mache ich seit Jahren gerne. Dabei suche ich nach individuellen Lösungen, die den Bedürfnissen und Wünschen meiner Mandanten am besten entsprechen. Ich bin zunächst immer bemüht, nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen, weil sie in der Regel die schnellste und die kostengünstigste ist. Außerdem wird sie, wenn sie von beiden Ehegatten getragen wird, am besten umgesetzt. Aber das geht natürlich nicht immer. Daher unterstütze ich meine Mandanten auch in streitigen Verfahren mit dem nötigen Einsatz.

 

Gerne kümmere ich mich auch um Ihr Anliegen.

 

2.  Erbrecht

 

Mit dem Thema Erbrecht kommt man zum einen in Berührung, wenn man Vorsorge über eigenes Vermögen nach dem Tod treffen will, um jemanden zu begünstigen oder zu enterben, aber auch um den Streit der Erben und Verschleuderung des Vermögens nach seinem Tod zu vermeiden. Zum anderen befasst man sich damit als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter. Im ersten Fall suche ich für Sie nach maßgeschneiderten Lösungen. Im zweiten Fall stehe ich Ihnen bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Ansprüche zur Seite. Die wichtigsten Themen des Erbrechts sind:

 

- Testament (Erstellung, Wirksamkeit, Anfechtung);

- Vorsorgevollmacht;

- Erbansprüche;

- Pflichtteilsansprüche.

 

3.  Verkehrsunfälle

 

Bei Verkehrsunfällen lege ich einen besonderen Augenmerk darauf, dass diese sehr schnell bearbeitet werden. Ich unterstütze Sie bei der Schadensabwicklung gegenüber der Versicherung und verlange bei Bedarf auch Schmerzensgeld.